Förderung im Burgenland
Für burgenländische Betriebe kann die C95-Weiterbildung ihrer Fahrer zur Gänze gefördert werden.
Wer bekommt die Förderung?
Antragsteller ist das Unternehmen, nicht der einzelne Fahrer. Gefördert wird die Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie ihrer Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer. Fördergeber ist die Wirtschaftsagentur Burgenland.
Was wird gefördert?
Die externen Kosten der Weiterbildung nach der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (§ 12 GWB) bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte – also zum Beispiel unsere Module.
Nicht gefördert werden Fahrt-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten sowie Literatur.
So gehen Sie vor
- Kurs bei uns anfragen und Fahrer anmelden.
- Weiterbildung absolvieren. Sie erhalten Rechnung und Bescheinigung.
- Spätestens 12 Monate nach dem Kurs den Förderantrag bei der Wirtschaftsagentur Burgenland stellen.
Die genauen Voraussetzungen stehen in der Förderrichtlinie der Wirtschaftsagentur Burgenland. Bitte prüfen Sie diese vor der Anmeldung – oder fragen Sie uns, wir helfen gerne weiter.
Förderrichtlinie der Wirtschaftsagentur Burgenland (PDF)
Merkblatt der Wirtschaftskammer
Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie.